Die Kinderkrippe Mikado in Graz in Österreich bietet dringend benötigte Betreuungsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen und schließt damit eine große Lücke in der Region. Jahrelang hatten Eltern von behinderten Kindern Schwierigkeiten, Einrichtungen zu finden, die bereit waren, ihre Kinder aufzunehmen, weil sie Bedenken wegen des erforderlichen Betreuungsniveaus hatten.
Die Kinderkrippe Mikado hat sich mit einem Team von Fachkräften dieser Probleme angenommen und bietet ein maßgeschneidertes Umfeld für diese Kinder.
Ein Pionier in der integrativen Kinderbetreuung
Die im Dezember 2023 eröffnete Kinderkrippe Mikado ist eine der wenigen Einrichtungen in der Region, die sich der integrativen Betreuung von Kindern mit Behinderungen verschrieben hat. Die Philosophie der Kinderkrippe beruht darauf, allen Kindern unabhängig von ihren Fähigkeiten gleiche Chancen zu bieten. Die hell gestalteten Räume und der üppig bepflanzte Innenhof bieten den Kindern einen Ort, an dem sie sich entfalten können.
Die Einrichtung arbeitet mit zwei Gruppen, in denen jeweils zwei Kinder mit Behinderungen untergebracht werden können. Laut Geschäftsführerin Daniela Wohlmuth kann die Kinderkrippe auf 25 Jahre Erfahrung in der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zurückgreifen und will eine umfassende und einfühlsame Betreuung bieten.
Unterstützung durch die lokalen Behörden
Das Projekt hat große Unterstützung von Seiten der lokalen Behörden erhalten. Bei der offiziellen Eröffnungsfeier lobte Bildungslandesrat Werner Amon die Initiative und wies darauf hin, dass die Zahl der Elementarpädagogen in der Steiermark in den letzten Jahren um 500 gestiegen ist, was die Qualität der Betreuung in der gesamten Region verbessert hat.
Bildungsstadtrat Kurt Hohensinner betonte ebenfalls die Bedeutung einer frühen Förderung von Kindern mit Behinderungen, da dies langfristig zu besseren Ergebnissen führe.
Neues Gesetz zur Förderung inklusiver Bildung
Im Einklang mit dieser Initiative ist am 1. September ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Kindern mit Behinderungen eine Betreuung in Kinderkrippen bis zum Alter von drei Jahren garantiert. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt nach vorne, um sicherzustellen, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen von klein auf die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, und um einen inklusiven Ansatz in der Bildung in der gesamten Steiermark zu fördern.